Datenschutz

Präambel

Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KG hat PARK I Wirtschaftsstrafrecht. mit der Einrichtung und dem Betrieb eines zentralen elektronischen Hinweisgebersystems sowie der Rolle als Ombudsperson für sich und weitere mit ihr verbundene Gesellschaften beauftragt. Wenn ein Hinweis über das elektronische Hinweisgebersystem abgeben wird, geht dieser entweder direkt und ausschließlich bei Rechtsanwalt Tobias Eggers, PARK I Wirtschaftsstrafrecht., (Alternative 1) oder bei dem Compliance-Beauftragten der Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KG (Alternative 2) ein. Der Hinweisgeber hat bei der Auswahl des Adressaten ein Wahlrecht.

Wir, Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KG und PARK I Wirtschaftsstrafrecht., arbeiten bei der Einrichtung und dem Betrieb von Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KGs elektronischem Hinweisgebersystem eng zusammen.

Aufgrund der Zusammenarbeit verarbeiten wir auch Ihre personenbezogenen Daten als datenschutzrechtlich gemeinsam Verantwortliche (Art. 26 DSGVO), sofern der Hinweis bei Herrn Eggers abgegeben wird. Zur Gewährleistung Ihrer Rechte und unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben wir eine Vereinbarung gem. Art. 26 DSGVO abgeschlossen. Wir haben uns gemeinsam darüber verständigt, wie wir Ihre Rechte sicherstellen und näher festgelegt, welche Verpflichtungen jede Partei zur Erfüllung der Pflichten der DSGVO treffen. Dies betrifft insbesondere die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO. Sie können hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten jedes beteiligte Unternehmen einzeln ansprechen und Ihre Rechte geltend machen. Weitere Details zur gemeinsamen Verantwortlichkeit finden Sie in Ziffer 6 dieser Datenschutzerklärung.

Wenn der Hinweis bei dem Compliance-Beauftragten der Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KG abgegeben wird, ist diese alleiniger Verantwortlicher. PARK I Wirtschaftsstrafrecht. agiert in dieser Konstellation allein als Auftragsverarbeiter. Sie können hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten dann nur die Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KG ansprechen und Ihre Rechte geltend machen.

Die nachfolgende Datenschutzerklärung findet für beide Alternativen Anwendung. Auf spezifische Besonderheiten wird hingewiesen.


1. NAME UND KONTAKTDATEN DER FÜR DIE VERARBEITUNG VERANTWORTLI-
CHEN SOWIE DER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN


Soweit Sie sich für die Option entscheiden, Ihre Meldung bei der Ombudsstelle abzugeben, werden die Daten direkt dorthin übermittelt. Dann sind die folgenden verantwortlichen Stellen im Sinne des Datenschutzrechts gemeinsam für die Verarbeitung verantwortlich:

PARK I Wirtschaftsstrafrecht PartG mbB, Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund, Deutschland
E-Mail: kanzlei@park-wirtschaftsstrafrecht.de
Fon +49 231 9580680
Fax +49 231 95806899
vertreten durch: Prof. Dr. Tido Park, Dr. Tobias Eggers, Ulf Reuker LL.M., Dr. Malte Cordes und Dr. Sebastian Wagner

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte von PARK I Wirtschaftsstrafrecht ist unter der o. g. Anschrift mit dem Zusatz „z. Hd. des Datenschutzbeauftragten" bzw. unter datenschutz@park-wirtschaftsstrafrecht.de erreichbar.

Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KG, Bünnerhelfstr. 6-8, 44379 Dortmund, Deutschland
E-Mail: post@jaeger-gruppe.de
Fon: +49 2319643-06
vertreten durch: vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johann Jaeger und Herrn Dr. Hans Schulze Schwienhorst

Der Datenschutzbeauftragte der Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co KG ist unter der o. g. Anschrift mit dem Zusatz „persönlich/vertraulich Datenschutzbeauftragter" bzw. unter Datenschutzbeauftragter@jaeger-gruppe.de sowie telefonisch unter +49 231 9643-107 erreichbar.

Soweit Sie Ihre Meldung an das Unternehmen senden, ist verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts allein Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KG, welche Sie unter den oben genannten Kontaktdaten erreichen. PARK l Wirtschaftsstrafrecht agiert hier lediglich als Auftragsverarbeiter.


2. ART DER PERSONENBEZOGENEN DATEN SOWIE KATEGORIEN BETROFFENER PERSONEN:

Wenn Sie sich gegen eine anonyme und für eine vertrauliche Abgabe eines Hinweises entscheiden, werden bei der Abgabe der Meldung durch den Empfänger
(PARK l Wirtschaftsstrafrecht. oder Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KG) Ihr Name sowie Ihre E-Mail-Adresse gesammelt. Zudem werden Daten verarbeitet, die durch die Abgabe von Meldungen durch den Hinweisgeber im Hinweisgeberportal erfolgen. Innerhalb der Hinweiserteilung (Hinweistextes) kann die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO nicht ausgeschlossen werden.

Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen (können)
umfassen:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeberin und mit ihr verbundener Unternehmen, für die die Auftraggeberin als zentrale interne
Meldestelle agiert,
Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Auftraggeberin und mit ihr verbundener Unternehmen, für die die Auftraggeberin als zentrale interne Meldestelle agiert,
Kundinnen und Kunden der Auftraggeberin und mit ihr verbundener Unternehmen, für die die Auftraggeberin als zentrale interne Meldestelle agiert,
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber und
von den Hinweisen Betroffene


3. VERWENDUNGSZWECK BETREFFEND DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN UND RECHTSGRUNDLAGE

Die von Ihnen im Rahmen des Hinweisgebersystems angegebenen Informationen werden zum Zweck der Überprüfung und Dokumentation der Meldungen
durch PARK l Wirtschaftsstrafrecht. oder Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KG verwendet.

Geht der Hinweis bei PARK l Wirtschaftsstrafrecht. ein, erfolgt eine Weitergabe der Daten an Dritte (insbesondere an Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KG)
nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Nach Weitergabe der Daten an Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KG werden diese dort ebenfalls zum Zweck
der Überprüfung und Dokumentation der Meldungen, für interne Ermittlungen (einschließlich der Weitergabe an externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder andere berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufsträger sowie an betroffene Konzerngesellschaften) und ggf. zur Weitergabe an staatliche Stellen (wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte) verwendet. Allen Hinweisgebern wird eine vertrauliche Bearbeitung zugesichert.

Die entsprechende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund Ihrer bei der Meldung über das Hinweisgebersystem erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Des Weiteren werden Ihre und weitere personenbezogener Daten verarbeitet, soweit dies zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen notwendig ist (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Darunter fallen insbesondere Meldungen von straf-, wettbewerbs- und arbeitsrechtlich relevanten Sachverhalten. Eine rechtliche Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb eines Hinweisgebersystems folgt zudem aus den §§ 12 ff. HinSchG. Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aufgrund des berechtigten Interesses von Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KG an der Aufdeckung und Prävention von Missständen und der damit verbundenen Abwendung von Schäden und Haftungsrisiken gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Schließlich kann die Datenverarbeitung auf § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG beruhen, soweit sie zur Aufdeckung von Straftaten im Beschäftigungsverhältnis bei Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KG dient.


4. DAUER DER SPEICHERUNG

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Bearbeitung des Hinweises erforderlich ist oder ein berechtigtes Interesse an der
Speicherung der personenbezogenen Daten vorliegt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen
Gesetzgeber zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, wie etwa Aufbewahrungspflichten, vorgesehen wurde. Anschließend werden sämtliche personenbezogenen Daten gelöscht. Die Dauer der Speicherung richtet sich insbesondere nach der Schwere des Verdachts und der gemeldeten eventuellen Pflichtverletzung. Die in Meldungen nach dem HinSchG enthaltenen personenbezogenen Daten werden für mindestens drei Jahre beginnend mit dem Abschluss des Verfahrens aufbewahrt, um den gesetzlichen Dokumentationspflichten nach dem HinSchG nachzukommen.

5. BETROFFENENRECHTE

Nach dem europäischen Datenschutzrecht haben Sie und die im Hinweis genannten Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und in bestimmten Fällen das Recht auf Datenübertragung.

Außerdem können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch
einlegen, sofern die Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse oder auf der Grundlage einer Interessenabwägung erfolgt. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die in diesem Datenschutzhinweis aufgeführten Kontaktdaten erfolgen.

Wird das Widerspruchsrecht in Anspruch genommen, wird umgehend geprüft, inwieweit die gespeicherten Daten, insbesondere für die Bearbeitung eines Hinweises, noch erforderlich sind. Nicht mehr benötigte Daten werden gelöscht.

Sie können zudem jederzeit Ihre Einwilligung widerrufen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Informationen unter „Verwendungszweck betreffend die personenbezogenen Daten und Rechtsgrundlagen".

Ihnen steht außerdem ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde zu.


6. AUFGABENVERTEILUNG IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN VERANTWORTLICHKEIT

Die nachfolgende Übersicht informiert Sie darüber, welcher Verantwortliche im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem elektronischen Hinweisgebersystem welche Aufgaben unter der DSGVO übernimmt. Dies gilt nur für die
Fälle, in denen der Hinweis bei Hinweis bei PARK I Wirtschaftsstrafrecht. eingeht. Geht der Hinweis direkt beim Compliance-Beauftragten der Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KG ein, werden alle der nachfolgenden Aufgaben von der Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KG wahrgenommen.

Aufgaben PARK | Wirtschaftsstrafrecht.:
  • Festlegung des Zwecks und der Mittel der Datenverarbeitung 
  • Festlegung der Art der personenbezogenen Daten 
  • Ansprechpartner für betroffene Personen
  • Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten 
     (für die Verarbeitung personenbezogener Daten über das elektronischen Hinweisgebersystem) 
  • Bearbeitung von Auskunftsverlangen 
  • Bearbeitung von Lösch- und Berichtigungsanfragen
     (für die Verarbeitung personenbezogener Daten über das elektronischen Hinweisgebersystem) 
  • Bearbeitung der Beschränkung der Verarbeitung
     (für die Verarbeitung personenbezogener Daten über das elektronischen Hinweisgebersystem)
  • Abwicklung von Herausgabeverlangen bei Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Bearbeitung von Widersprüchen
     (für die Verarbeitung personenbezogener Daten über das elektronischen Hinweisgebersystem) 
  • Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung 
  • Sicherheit der Verarbeitung 
  • Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
     (für die Verarbeitung personenbezogener Daten über das elektronischen Hinweisgebersystem) 
  • Dokumentation zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht 


Aufgaben Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KG:
  • Festlegung des Zwecks und der Mittel der Datenverarbeitung 
  • Ansprechpartner für betroffene Personen 
  • Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten
     (für die weitere Verwendung der personenbezogenen Daten nach Weitergabe durch PARK | Wirtschaftsstrafrecht.)
  • Bearbeitung von Auskunftsverlangen
     (soweit die zubeauskunftenden Informationen durch  PARK | Wirtschaftsstrafrecht. weitergegeben werden dürfen.)
  • Bearbeitung von Lösch- und Berichtigungsanfragen
     (für die weitere Verwendung der personenbezogenen Daten nach Weitergabe durch PARK | Wirtschaftsstrafrecht.) 
  • Bearbeitung der Beschränkung der Verarbeitung
     (für die weitere Verwendung der personenbezogenen Daten nach Weitergabe durch PARK | Wirtschaftsstrafrecht.) 
  • Bearbeitung von Widersprüchen
     (für die weitere Verwendung der personenbezogenen Daten nach Weitergabe durch PARK | Wirtschaftsstrafrecht.) 
  • Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung 
  • Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
     (für die weitere Verwendung der personenbezogenen Daten nach Weitergabe durch PARK | Wirtschaftsstrafrecht.) 
  • Dokumentation zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht 

Diese Verteilung der Verantwortlichkeiten hindert Sie grundsätzlich nicht daran, ihre Rechte bei und gegenüber jedem einzelnen der Verantwortlichen geltend zu machen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihre Rechte am effektivsten ausgeübt werden können, wenn Sie sich an den jeweils zuständigen Ansprechpartner wenden. Bei dem Ersuchen auf Auskunft kann es sein, dass bestimmte Informationen aus Gründen des Schutzes der Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen lediglich bei PARK | Wirtschaftsstrafrecht. vorliegen und nicht an Jaeger Zentrale Dienste GmbH + Co. KG weitergeben werden dürfen. In diesen Fällen kann das Auskunftsersuchen nur durch PARK | Wirtschaftsstrafrecht. erfüllt werden.